Zitat:
Zitat von TobiBi
Artikel 20 GG, Absatz 4 gesteht ein Widerstandsrecht für Deutsche in Deutschland (!) zu. ... Im Moment wäre eine Ermordung nicht legitim, da die Verfassungsordnung noch existiert und man gegen ihn mit "legalen" Mitteln vorgehen kann.
|
Du bist lustig: wenn die verfassungsmässige Ordnung besteht, hast Du ein Widerstandsrecht (evtl. inkl. Tötung), aber da die Verfassungordnung ja noch besteht, wäre es nicht legitim. Catch22.
Wenn die Verfassungmässige Ordnung nicht mehr besteht... ja dann besteht auch Artikel 20 nicht mehr und Du hast auch kein Widerstandsrecht. Nochmal Catch22.