Zitat:
Zitat von tandem65
Ich kann mir vorstellen daß für die Kassenzulassung der Physio niemanden abweisen darf. Auf die potenten Privatversicherten kann der Physio nach eigenem Ermessen verzichten ohne seine Kassenzulassung zu verlieren.
Ich darf ja auch bei mir im Laden 2G machen ohne es zu müssen. 
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Klar oder wie Hafu anmerkte, sind es ja bei Selbstzahler-Leistungen eben keine unmittelbar notwendigen wie eben Wellness-Massagen oder Tattoowierungen (Ausnahme: Fußballprofis). Daher macht eine unterschiedliche Klassifikation natürlich durchaus Sinn, v.a. dann für nicht-notwendigere (=entbehrliche) strengere Regeln vorzugeben.
Aber solange keine getrennte Leistungserbringung stattfindet, fühlt sich das absurd an. Oder nicht? Vielleicht hab ich auch n Denkfehler drin.
