Zitat:
Zitat von Hafu
Da musste ich jetzt auch erst drei mal überlegen, was die o.g. Unterscheidung zwischen 2G und 3G für einen Sinn macht und auf welcher Grundlage sie beruht.
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Ich kann mir vorstellen daß für die Kassenzulassung der Physio niemanden abweisen darf. Auf die potenten Privatversicherten kann der Physio nach eigenem Ermessen verzichten ohne seine Kassenzulassung zu verlieren.
Ich darf ja auch bei mir im Laden 2G machen ohne es zu müssen.
