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		 Ich bin zwar nur Frauenärztin und gelegentlich Impfgeier (man verdient als Arzt im Impfzentrum soviel wie in einem Bordell der gehobenen Klasse) und CoVid-Stationsärztin. So sehr ich diese Impfung befürworte (gestern #4 erhalten) - mehr noch als flächendeckende Impfung liebe ich nur flächendeckende Freiheit und Demokratie. 
Und letztere ist seit gestern einer schweren Bedrohung ausgesetzt, wegen derer, um mal mit Roman Herzog zu sprechen, ein Ruck durch Deutschland gehen muss.  
Selbst mein Bruder, ein großartiger Jurist und Staatsrechtler, der sonst das in sich geschlossene Wahnsystem seiner Kolleg*innen in eine für mich verständliche Form bringt, ist vollkommen ratlos. 
 
Seit wann darf denn eine Landesregierung ein Bundesgesetz oder eine hieraus folgende Pflicht einfach "aussetzen" oder "nicht umsetzen"? Hab' ich da eine Grundgesetzänderung verpasst? Ist was an den Art. 20 Abs. 3, 31, 83, 84 GG geändert worden? Wo steht das mit der Söderschen "de-facto-Aussetzung des Vollzugs" ? 
		
	
		
		
		
		
		
		
						  
				
				Geändert von svmechow (09.02.2022 um 09:57 Uhr).
				
				
			
		
		
	
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