Zitat:
Zitat von DocTom
Hä? Ist da nicht nach der Bestellbestatigung und Bezahlung ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen? RA hier die Ahnung vom Vertragsrecht haben?
Sollen die halt welche nachbestellen bei nb...

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Bin kein RA, aber in der Regel haben Onlineshops eine Klausel, dass die automatische Bestellbestätigung keinen Vertragsschluss darstellt, um genau das Problem zu umgehen.