Zitat:
Zitat von maifelder
Bitte in Verbindung mit den nächsten Sätzen sehen. Das ist aus dem Zusammenhang zitiert, das macht man nicht. 
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Der Zusammenhang war für mich nicht nachvollziehbar, und ist es immer noch nur bedingt.
Scheint mir aber auch nicht so wichtig.
Zitat:
Zitat von maifelder
Jetzt, mit der Unterlassungsklage am Hals wäre ich da auch vorsichtiger. Da es ggf. keine Möglichkeit mehr gibt, das Gegenteil zu beweisen, aber vor 7 Jahren so das ganze ggf. anders aus. Das werden wir hier und jetzt eh nicht klären können.
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Ich fürchte, diese Forderung soll nicht erst nach möglichem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung gelten sondern schon jetzt. Und so ähnlich wäre es auch vor 7 Jahren gewesen. Ob es damals eine bessere Beweislage gegeben hätte, scheint mir sehr fraglich. War damals Hörensagen und ist es noch heute.