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Zitat von noam
Man möchte so wie ich das verstanden habe die Kompetenzen zurückgeben an die ureigensten gesetzlich Legitimierten Gremien. Alle Maßnahmen die das Infektionsschutzgesetz ermöglicht, kann eine Landesregierung ebenfalls problemlos erlassen. Man muss es eben nur wollen.
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Für ganz bestimmte Massnahmen, die im verlinkten Artikel genannt werden, brauchen die Länder den Verweis auf eine Pandemie, um sie als Verordnung im Parlament beschliessen, verabschieden zu können. Solche entfallen künftig, wenn der Bund keine Pandemischen Situation mehr feststellt.