Zitat:
Zitat von FMMT
Jetzt sieht es rechtlich für ihn wohl schlecht aus, da wohl für solche Verträge kein Widerrufsrecht gilt.
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Stimmt
Zitat:
Zitat von FMMT
Eine Belehrung darüber fand nicht statt, aber ob dies was ändern würde, weiß er nicht.
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Verlangst du auch ne Belehrung beim Bäcker, dass der Kaufvertrag vom Brötchen leider vom Widerruf ausgeschlossen ist?
Verträge sind einzuhalten. Die Widerrufsbelehrung bei Haustür oder Olinegeschäften ist ja dafür da, dass du dann dieses
Sonderrecht kennst und wahrnehmen kannst.
Fehlt die Widerrufsberlehrung hast du das Widerrufsrecht natürlich trotzdem, die Frist beginnt aber nicht zu laufen. Deswegen gibt es die Widerrufsbelehrung, aus Sicht der Anbieter.
Ein normaler Vertrag, gilt wenn ihn 2 unterschreiben oder 2 Pferdehändler sich die Hand drauf geben

(oder dir die Tüte Brötchen übergeben werden und du zahlst).