Zitat:
Zitat von Matthias75
Der Verweis auf das Markenrecht ist gut. Das könnte eher greifen als das Urheberrecht (das schon verjährt sein dürfte).
Eine Anfrage bei der Stiftung kann vielleicht etwas Klärung bringen, aber keine absolute Sicherheit. Geg. ist die Marke nicht auf die Stiftung eingetragen oder es gibt weitere Marken, von denen die Stiftung gar nichts weiß.
Allerdings: Das Markenrecht greift meines Wissens nur bei geweblicher Nutzung. Was ist denn das für ein Jubiläumstrikot? Nur für den Verein/Lauftreff? Oder für eine offizielle Veranstaltung?
M.
|
Schloss Marienburg ist hier vom früheren Schlossherr als Wort-Bildmarke eingetragen:
https://register.dpma.de/DPMAregiste...r/306410648/DE
Damit kann man das Schloss auf ein gewerbliches Verkaufskleidungsstück nur mit Erlaubnis des Markeninhabers drucken.