Zitat:
Zitat von tandem65
Über welches Land debattieren wir jetzt?
In D geht es korrekterweise um eine Entfernungspauschale. Diese ist unabhängig von der Fortbewegungsart. Wenn Du also täglich zur Arbeit läufst kannst Du die gleiche Strecke ansetzen wie mit dem KfZ. Obendrein wird bei der Steuererklärung bezüglich der Entfernungspauschale nicht nach Deinem Fortbewegungsmittel gefragt.
Wo ist da also die Deckelung zu finden?
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Deutschland.
Wie von dr_big ja auch bereits beantwortet: Obergrenze für Entfernungspauschale sind 4.500EUR pro Jahr. Hier gibt es aber Ausnahmeregelungen, beispielsweise für das pendeln mit dem eigenen Auto. Ego kann dein Steuervorteil bei entsprechender Pendelstrecke mit Auto definitiv höher als als mit der Bahn
