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Alt 29.09.2021, 09:45   #2681
longo
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Registriert seit: 21.12.2009
Ort: Schallstadt-Mengen
Beiträge: 800
Kunstaktion.


Manche reden hier von Straftaten...
Eine Straftat liegt erst vor, wenn ein Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat, alles andere ist pure Verleumdung.
Zur Erinnerung: "Philipp Ruch weist die Vorwürfe zurück und hat wenig Sorge vor der Justiz. Das Künstlerkollektiv habe sich rechtlich abgesichert. So habe man zum Beispiel in den AGBs des "Flyerservice Hahn" vermerkt, dass der keine Fake News und insgesamt keine Parteienwerbung verteile. Am vergangenen Dienstag habe man außerdem das Angebot gemacht, alle Flyer zum Selbstverteilen zurückzugeben, wenn die Verbände das wollten." zitiert von t-online aus einem Interview mit Philipp Ruch vom Zentrum für politische Schönheit

Das ZPS hat bereits 30 Gerichtsprozesse im Namen der Kunstfreiheit geführt und genau 0 Prozesse verloren.

Die Quoten der verlorenen Prozesse der AfD und der damit einhergehend gerichtlich eindeutig nachgewiesen begangenen Straftaten (Körperverletzung, Berufsverbote von eigenen Mitgliedern (vornehmlich Juristen), illegaler Waffenbesitz, Beleidigung, etc. )
sehen da völlig anders aus.
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