Zitat:
Zitat von Mo77
Das Verfassungsgericht sieht das allerdings auch als Risiko.
Wikipedia : Das Bundesverfassungsgericht musste sich in den Jahren 1967 und 1981 durch Wahleinsprüche mit der Briefwahl befassen und hat diese in der damaligen Form als verfassungskonform angesehen.[3][4] Beide Entscheidungen wurden damit begründet, dass die Gefährdung des Wahlgeheimnisses und die mangelnde Kontrolle durch die Öffentlichkeit durch eine höhere Allgemeinheit der Wahl, also eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung, aufgewogen werden.
Sie sehen dort eine Gefahr (Die aber aufgewogen wird)
Sind das dann auch Schwurbler?
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Die Gefahr liegt nicht in der Briefwahl, ganz im Gegenteil, die Gefahr liergt vor allem in dem antidemokratischen Unsinn, der Propaganda, den Falschinformationen, der Lügen und der Denunziationen die in den sozialen Medien (und zum Glück nur zu einem verschwindend kleinen Teil auch hier in diesem Forum) tagtäglich verzapft und verbreitet werden (Die sozialen Medien gab es übrigens 1967 und 1981 noch gar nicht).
Die Bezeichnung Geschwurbel als Oberbegriff für solche oft unter die Gürtellinie gehenden und die Grenzen des verfassungsrechtlich erlaubten auslotenden "Kommunikationsmaßnahmen" trifft es meiner Meinung nach sehr präzise.