Zitat:
Zitat von longo
bitte verschone uns mit Deinem Geschwurbel
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Das Verfassungsgericht sieht das allerdings auch als Risiko.
Wikipedia : Das Bundesverfassungsgericht musste sich in den Jahren 1967 und 1981 durch Wahleinsprüche mit der Briefwahl befassen und hat diese in der damaligen Form als verfassungskonform angesehen.[3][4] Beide Entscheidungen wurden damit begründet, dass die Gefährdung des Wahlgeheimnisses und die mangelnde Kontrolle durch die Öffentlichkeit durch eine höhere Allgemeinheit der Wahl, also eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung, aufgewogen werden.
Sie sehen dort eine Gefahr (Die aber aufgewogen wird)
Sind das dann auch Schwurbler?