Zitat:
Zitat von petra_g
Weiche bitte nicht aus.
§1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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Hab‘ mal zwei wichtige Passagen markiert, die dir durchgerutscht sind.
- Rücksichtnahme gilt für alle, nicht nur für Kfz.
- Zu langsames Fahren kann auch ein Verstoß gegen §1 darstellen.
Aber mal was grundsätzlich zu Tempolimits: Haltet ihr euch als Radfahrer auch daran?
Tempo 30 innerorts dürfte den einen oder anderen doch massiv in seiner Trainingsgestaltung stören. Das nervt mich ja manchmal schon mit dem Crosser auf dem Weg zur Arbeit.
Auch wenn ich für 130 auf Autobahnen bin, sehe ich sonstige Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht zwingend als Allheilmittel an. Wie schon geschrieben, wäre aus meiner Sicht ein ganzheitliches Verkehrskonzept wichtiger.
M.