Weiche bitte nicht aus.
§1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Haltet euch dran. Tempolimit von 60 km/h auf Landstraßen würde dazu führen das §1 auf jeden Fall eher eingehalten wird als wenn die Verkehrsteilnehmer mit 100 km/h zu schnell fahren.
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