Zitat:
Zitat von petra_g
Jeder Verkehrsteilnehmer hat lt. §1 STVO die selben Rechte
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Das ist nicht richtig.
Deine andauernden Verweise auf den 1 StVO sind imho übrigens ein klarer Hinweis darauf, dass du wenig Ahnung von dem hast, von dem du hier sprichst. Der 1 ist ein schlichter Auffangtatbestand, der nur zum Tragen kommt, wenn die entsprechende Handlung bzw. Situation nicht in einem spezielleren Gesetz beschrieben wird. Ganz wichtig ist, dann auch noch, dass das StVG und seine Verordnungen ganz klar zwischen Kraft- und Fahrzeugen unterscheidet.