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Zitat von tandem65
Nanana, nur wenn es keine Radwegebenutzungspflicht mehr gäbe wären damit noch lange nicht alle Regeln an die sich Radfahrer halten sollen vom Tisch.
Wir dürfen dann immer noch nicht auf Autobahnen fahren, Kraftfahrstraßen ebenso. 
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Die Diskussion nun in die Richtung abschweifen lassen macht keinen Sinn.
Radfahrer werden auch nie die orbitale Umlaufbahn benutzen oder zum Mond radeln oder mit dem Rad auf Bahngleisen fahren resp. die Binnenschifffahrtswege nutzen.
Wobei man natürlich sagen muss: Gibt es ein Tempolimit von 60 km/h werden normale Kraftfahrzeugsstraßen auch überflüssig. Ausnahme die Autobahn ähnlich ausgebauten Teilabschnitte.
Wobei man dann natürlich auch sagen muss: Der Prozess hin zu einem Tempolimit 5-30-60-120 kann auch bedeuten das es dann irgendwann noch weiter runter geht, also 5-25-50-100. Und genau ab dem Punkt kann man dann auch Diskutieren ob man nicht ggf. eine Spur auf der Autobahn zur Radschnellstraße macht. Ggf. abgesichert durch Leitplanken um eine Befahrung durch KFZ'ler und LKW'ler zu verhindern.
Wir sind nun eben mal in einem Prozess. Und im Laufe dieses Prozesse wird der motorisierte Verkehr mehr Platz machen müssen und am Ende eine Subordinated, untergeordnete Fortbewegungsart sein, die nur noch geduldet wird mittels massiver Einschränkungen über Tempolimits. Mehr aber auch nicht.