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Abseits von der Diskussion um Ja oder Nein zur Impfung gibt es auch paar ganz handfeste Situationen.
Ich war selbst erstaunt, als mir das zuflog und klar war, dass der Versicherungsschutz komplett gefährdet sein kann.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist als gewerbliche Berufsgenossenschaft der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Wikipedia
Und die sagt :
- Es dürfen nur Personen zum Einsatz kommen, die keine Erkältungssymptome aufweisen (diese müssen unter Beachtung tarif- und arbeitsrechtlicher Vorgaben der Tätigkeit fernbleiben) und entsprechend einem Screeningprogramm auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch PCR-Verfahren getestet werden oder einen Nachweis der vollständigen Imfpung oder Genesung vorlegen können.
- […]
5 Szenische Darstellung
Für die szenische Darstellung (einschließlich Orchestermusik und Tanz) gelten zusätzlich zu den bis hier beschriebenen die nachfolgend genannten Vorgaben. Eine Unterschreitung der hier genannten Mindestabstände und der Verzicht auf Mund-Nase-Schutz oder FFP2-Masken sind möglich, wenn alle Beteiligten vollständig geimpft oder genesen sind, ansons]ten ist in der Regel ein kontinuierliches Test- und Monitoringkonzept erforderlich (siehe Abschnitte 3 und 4).
Hier sind dann auch versicherungsrechtliche Grenzen gesetzt, die nochmals einen anderen Blick auf das Ja oder Nein zur Impfung erfordern.
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