Zitat:
Zitat von longo
"...Sollte es zu einem Unfall kommen, kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer Mithaftung in Höhe von mindestens 20 Prozent führen, wenn der durch verkehrswidriges Verhalten eines anderen Fahrers verursachte Crash bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre...."
Tja, da schauen jetzt hier ein paar Freiheitskämpfer und "Ich brauch keine Regeln, meine Eigenverantwortung geht mir über alles"-Fans und "Ich hab doch stets immer alles im Griff" Schwurbler wohl ziemlich blöd aus der Wäsche 
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Die Haftung bei einem Unfall ist halt was anderes ob ich etwas darf.
Es ging um was komplett anderes.
Es ist verboten zu überholen wenn man den Verkehr gefährdet war meine Aussage.
Dann meint einer: falsch weil wegen Richtgeschwindigkeit (geht auch schon am Thema vorbei)
Ein Dritter gibt nen Link auf was anderes (Schuldverteilung)
Dir geht einer ab und du kannst Mal wieder das Wort Schwurbler verwenden.
Internet ist großartig.
Werde heute zum Bier glaub noch Schnaps trinken...
