Zitat:
Zitat von NBer
die fragen sind rechtlich von der falschen seite aus aufgezäumt. die einzige frage, um die es geht, ist: kann SV etwas unrechtmäßiges nachgewiesen werden?
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Es geht eben nicht nur um die rein rechtliche Seite.
Angenommen, er würde sozusagen aus Mangel an Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld "freigesprochen", es bliebe aber trotzdem ein begründeter starker Verdacht bestehen (und diese Variante scheint mir nicht unwahrscheinlich), würde ich ihn in keinem Amt sehen wollen, wenn ich was zu sagen hätte.