Zitat:
Zitat von Thorsten
Wenn du die Grundschuld stehen lässt, könnte deine Bank theoretisch die Grundschuld "weiter verticken" trotz dir gegebener Löschbewilligung, wodurch dir wiederum Probleme entstehen könnten. Frag mich nicht genau, was das für Probleme waren, aber sie würden einen zumindest einige Mühen kosten, das ganze wieder zurückzusetzen. Ich wollte meine auch direkt löschen lassen, es scheiterte bislang an meiner Faulheit. Aber dann wäre man zumindest sauber, wenn man die Immobilie nicht mit einem anderen Kredit für was auch immer belasten möchte (hab ich genauso wenig vor wie du).
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Moin Thorsten,
ist zwar lange her mit dem Thema, aber ich würde meinen der Verkauf der Grundschuld ohne entsprechenden Anspruch wäre nicht möglich bzw. eher strafrechtlich zu würdigen.
Ist wohl echt eine Frage des persönlichen Wohlbefindens ob man die Grundschuld streichen lässt oder die Löschungsbewilligung, für den Fall der Fälle, aufhebt. Bin derzeit auch nicht sicher was ich in 2 Jahren mache wenn ich soweit bin.
Grüße,
Jens