Zitat:
Zitat von deralexxx
Diese Argumentation ist hier schon mehrfach debunked worden, dein Partner in crime Körbel hat das ja auch schon behauptet, hier meine Ausführung dazu:
|
Nur ein Punkt dazu, was m.M.n. zeigt, daß es sich um eine Auslegungsfrage bei der Bewertung von Grundrechten gegen staatliche Einschränkungen handelt:
aus
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7869033/
Zitat:
eine Impfpflicht dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn es sich um besonders ansteckende Krankheiten handelt, die Leben und Gesundheit anderer Menschen schwerwiegend gefährden.
|
die Begriffe "besonders ansteckend" und "schwerwiegend gefährden" in Kombination sind nicht definiert, und werden sicherlich sehr unterschiedlich ausgelegt. Eine Infektion mit einer Hospitalisierungsrate von unter 10 % (für große Teile der jüngeren Bevölkerung noch geringer) und einer Letalität von weit unter 1 % als schwerwiegende Gefährdung für die Gesellschaft zu definieren halte ich für maßlos übertrieben. Es ist keineswegs eine zwingende Schlußfolgerung, nur eine mögliche, m.M.n. extreme Auslegung, daß eine Impfpflicht begründbar sein könnte.