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Alt 28.07.2021, 17:11   #3762
deralexxx
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.10.2012
Beiträge: 2.632
Zitat:
Zitat von Körbel Beitrag anzeigen
Nö, eine Impfpflicht verstösst gegen das GG.
https://de.wikipedia.org/wiki/Impfpf...in_Deutschland

§ 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz:
Zitat:
„(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. […]
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.“
Wird auch bereits angewendet:
https://www.spiegel.de/gesundheit/di...a-1262540.html
https://www.rbb24.de/politik/beitrag...-in-kitas.html

Mir ist kein Verfahren am Bundesverfassungsgericht bekannt, dass feststellte, diese Impfpflicht sei gegen das Grundgesetz.

Edit ruft von hinten bevor es heißt, wikipedia ist ne schlechte Quelle:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7869033/

Zitat:
Kernaussagen
Nach § 20 Abs. 6 IfSG ist eine Schutzimpfung für bedrohte Teile der Bevölkerung durch Rechtsverordnung in Deutschland zulässig, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

Eine Impfpflicht bedarf jedoch der grundrechtlichen Abwägung im Rahmen des Art. 2 Abs. 2 GG.

Abzuwarten ist, ob das BVerfG auch zukünftig verpflichtende Schutzimpfungen für zulässig erklärt, indem es davon ausgeht, dass Schutzimpfungen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern.

So sollen auch Personen geschützt werden können, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen.

Geändert von deralexxx (28.07.2021 um 17:45 Uhr).
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