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Zitat von longo
Darüber werden am Ende, und das auch nur, falls überhaupt irgendeine Partei jemals Anklage auf Schadensersatz erheben sollte, Staatsanwälte, Richter, Sachverständige und Anwälte miteinander verhandeln und entscheiden und nicht Du und auch nicht ich.
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Sobald es um Schadenersatz geht ist schon mal ausser Dir der Staatsanwalt raus.
Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft auch ohne Nebenkläger aber eben nur in Strafrechtlichen belangen. So viel Zeit zum Formulieren solltest Du Dir schon nehmen.
Schadenersatz einforden kann jeder vermeintlich Geschädigte auch ohne ein Strafrechtliches Urteil. Sofern die Dame eine Privathaftpflicht hat, könnte eine Regulierung da recht Geräuschlos funktionieren. Und dann sehe ich auch nichts verwerfliches wenn Die Rennteams ihre Schäden regulieren lassen.
Wenn Sie nicht versichert sein sollte wäre ein Einfordern von Schadensersatz immer noch nicht verwerflich, nur wäre die Dame dann wohl schnell in der Privatinsolvenz. Dann wäre allerdings auch die Wahrscheinlichkeit daß Sie sich mithilfe von Anwälten effektiv wehren kann eher gering.