Zitat:
Zitat von NBer
Ich könnte mir vorstellen, dass es da um andere Sachen als rechtliche geht, zb öffentlichkeitswirksame populäre fannahe Entscheidungen...
Das ist strafrechtlich der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Beides strafbar, nur in unterschiedlichem Rahmen.
Kurz gesagt nein, hätte es nicht, da sie ja etwas von sich ausgestreckt hat, was sie auch über eine Absperrung gestreckt hätte.
Wenn du dir das Video angeschaut hast weiß du, dass er eine Ausweichbewegung probiert, aber keine Chance hatte.....
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Darüber werden am Ende, und das auch nur, falls überhaupt irgendeine Partei jemals Anklage auf Schadensersatz erheben sollte, Staatsanwälte, Richter, Sachverständige und Anwälte miteinander verhandeln und entscheiden und nicht Du und auch nicht ich.