Zitat:
Zitat von NBer
Ich verstehe ehrlich gesagt deine Einstellung nicht. Man kann meinetwegen über die Höhe der Strafe für die Dame diskutieren, aber doch nicht ernsthaft in Zweifel ziehen, dass sie für das Zustandekommen des Massensturzes dort an dieser Stelle alleinverantwortlich ist. Und wenn sie einen Massensturz verursacht und nicht belangt wird....wo ist dann zukünftig die Grenze für die Zuschauer? Kann ich einem unliebsamen Spitzenreiter einer Bergetappe zb von der Seite einen Stock in die Speichen stecken im vorbeifahren? In Abfahrten und idealerweise vor Kurven von der Seite eine 2x2m große Flagge auf der Strasse schwenken (selbst natürlich ordentlich an der Seite stehend)?
Mit einem Kindergeburtstag direkt an der Rennstrecke Fange spielen? Meinem Hund an der Straßenkante stehend 5m Leine geben?
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OK einverstanden. Gleiches Recht für Alle.
Wie gesagt, ein Verfahren gegen die gute Frau ist eingeleitet.
Das bedeutet dann im Umkehrschluß allerdings auch ganz klar und konsequent, daß überall wo die Strecke total scheisse, zu eng und zu unübersichtlich ist, der Veranstalter alleinverantwortlich am Zustandekommen eventueller Massenstürze ist und somit belangt werden sollte.
Alle Deine Beispiele gehen in die Richtung vorsätzliches Handeln, aber diese Frau hat nicht vorsätzlich gehandelt und sehr wahrscheinlich auch nicht grob fahrlässig.