Zitat:
Zitat von Steff1702
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Macht es der Text besser, den Du ohne korrekte Quellenangabe zitierst?
Reicht Dir volksverhetzende Inhalte nicht? Das er sie nicht "verbreitet" hat, ändert die juristische Beurteilung, aber nicht die Gesinnung des Polizeibeamten.
Aus meiner Erfahrung kann man Personen, die häufig auf "linksradikal" verweisen, in eine Schublade stecken und liegt damit nahezu immer richtig.