Zitat:
Zitat von Siebenschwein
... Ausserdem gibt es afaik keine Verpflichtung, sich der Polizei zu stellen.
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Wenn man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, egal ob man Schuld oder nicht Schuld hat, dann darf man sich vom Unfallort nicht entfernen und ist verpflichtet, seine Personalien den Unfallbeteiligten (und falls die Poizei hinzugezogen wird, auch dieser gegenüber) zu offenbaren.
Es ist also zweifelsfrei unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Unter Schock steht vermutlich jeder unmittelbar an einem Unfall beteiligter. Wenn man das als Entschuldigung gelten lassen würde, gäbe es keine Fahrerfluchtdelikte.
Da wird die Rechtslage in Frankreich nicht anders sein als in Deutschland. Und dies hat die Dame zweifellos unterlassen. Und sie hat auch die strafmildernde Möglichkeit unterlassen, sich freiwillig zu stellen, obwohl in jeder Zeitung in den letzten Tagen stand, dass nach ihr gefahndet wird.
Wenn die französische Justiz im anstehenden Verfahren zur Auffassung kommen sollte, dass es sich bei dem durch das übergroße Pappschild verursachten Sturz nur um fahrlässiges und kein grob fahrlässiges Verhalten handelt, wird der entstandene Schaden ohnehin von ihrer Haftpflichtversicherung übernommen. wie tandem65 schon ausgeführt hat