Zitat:
Zitat von NBer
"Vorbestraft" würde ja eine strafrechtliche Verurteilung erfordern. Daran glaube ich auch nicht. Aber allein eine Wiedergutmachung des Materialschadens würde sie wohl sehr hart treffen.
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Naja, dafür dürfte es Haftpflichtversicherungen geben.
Strafrechtlich ist es nun mal Körperverletzung. Welcher Grad der Fahrlässigkeit dürfte dann zuerst die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls ein Gericht klären.