Zitat:
Zitat von noam
Diese ganzen Grundrechte sind maßlos überbewertet....
Wenn das Verhältnismäßigkeit verhindert, das man Straftäter sinnvoll und wirksam bekämpfen kann, dann stimmt etwas nicht mit diesem Prinzip, oder zumindest mit dessen konkreter Umsetzung.
Hups....
Das Problem mit der Verhältnismäßigkeit bei einer Pandemie mit vielen unbekannten bei der man präventiv tätig wird, ist eben, dass man um die Geeignetheit der angewandten Maßnahmen nicht vorher weiß und sie hinterher kaum belegen kann. Dazu steht halt immer die Frage im Raum, ob es nicht doch ein milderes (heißt weniger Grundrechtseinschränkendes) Mittel gibt, dass vergleichbar wirksam ist.
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Wie so viele Vergleiche hinkt der Vergleich mit der Verfolgung von Straftätern.
Straftäter vermehren sich nicht exponentiell.
Da Viren das tun, ist aber frühes und entschiedenes Handeln angezeigt. Und das auch, wenn die Faktenlage noch unsicher ist, so dass sich die Verhältnismäßigkeit (noch) nicht hieb- und stichfest belegen lässt.
Interessant finde ich, dass es in Deutschland z.B. nicht als verhältnismäßig galt, Demonstrationen und Gottesdienste wirksam einzuschränken, während das in anderen freiheitlichen Staaten durchaus getan wurde.
Oder habe ich nicht mitbekommen, dass in Schweden ein Unrechtsregime herrscht?