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					Zitat von aequitas  Wahlalter hat erst einmal nichts mit "Volljährigkeit" oder Strafmündigkeit zu tun. Das kann und sollte man voneinander trennen. Jugendstrafrecht wird deshalb sogar teilweise bis 21 Jahre angewendet. | 
	
 
 stimmt! und warum? weil man davon ausgeht das der Heranwachsende noch nicht fähig ist die Tragweite seiner Taten einzuschätzen und deshalb nur vermindert schuldfähig ist. Nach Deiner Logik sollte damit das Wahlalter eher auf 21 hochgesetzt werden, weil wenn jemand nicht fähig ist, für sein eigenes Verhalten Verantwortung zu übernehmen warum kann er dann eine Entscheidung für ein ganzes Land treffen?
Einseitigkeit in Betrachtung von Themen kann man genauso auch älteren Menschen pauschal vorwerfen. Eine gewisse politische Grundbildung sollte und kann bis 16 Jahre vermittelt werden. Gerade vor dem Hintergrund der weiteren Lebenserwartung ist es wichtig, dass nicht erst mit 18 über die Zukunft bestimmt werden kann. [/quote]
LBU1979 - Das passiert aber leider nicht, zumindest nicht breitflächig. Genau das muss gefördert werden, wie ich ja versucht hab auszudrücken.
Gerade die FDP, aber auch die Grünen und Die Linke fordern die Herabsetzung des Wahlalters. Hoffentlich kommt mit einer neuen Regierung wieder etwas Fahrtwind in diese Richtung.[/quote]
LBU1979 -Und sie hätten meine Stimme, wenn auch für die Bildung Sorge getragen wird!