Zitat:
Zitat von Willi
Martin Engelhardt fällt unter eine der Berufsgruppen, die gem. § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Und dazu gehört bereits die reine Feststellung, ob überhaupt ein Behandlungsverhältnis bestanden hat oder nicht, erst recht aber Details der Erkrankung oder der persönlichen Umstände des Betroffenen.
Selbst für die im Zweifel von Juristen zu klärende Frage, ob Engelhardt nur ein einziges Wort zu der Geschichte hätte sagen dürfen - wenn nicht irgendeiner in der Informationskette widerrechtlich die Schweigepflicht gebrochen hätte, hätte auch Engelhardt überhaupt keine Details wissen können.
Und ich schätze, dass genau in diese Kerbe Vucco auch schlagen wird - und spielt der Inhalt der Patientenakte überhaupt keine Rolle. Einzig die Frage, wie diese Informationen an die Öffentlichkeit gekommen sind ist relevant.
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Hey Willi, willst du eine Verteidigungsstrategie für Herrn Lehner entwickeln.

Vielleicht sollten wir die restliche Diskussion eher per PN führen, würde mich nicht wundern, wenn Vuckos Anwalt hier mitliest(der ja auch der Anwalt von Schumacher, Jacksche, Hondo, Sinkewitz, Leder und und und war, durch die bank eigentlich nur unschuldig verfolgte Sportler...).
Also Engelhardt ist an die von ihm geschilderten Infos ganz sicher nicht in seiner Rolle als Arzt gelangt, mit Infos die ihm in anderen Rollen (Privatmann, ehrenamtliche Tätigkeiten, Athlet) zugetragen werden, kann er machen, was er will.
Mit dem zweiten Abssatz deines Postes hast du allerdings recht: die Tatsache, dass engelhardt überhaupt an die geschilderten Infos gelangt ist, setzt voraus, dass einer der behandelnden Ärzte die Schwiegepflicht nicht ganz so ernst genommen hat. Mutmaßlich Marka, den dieser durfte durchaus rechtmäßig von den Bayreuther Krankenhausärzten informiert werden, da er ja als offizieller Verbandsarzt ein Auskunftsrecht hatte.
Vucko kann also mit gewisser Erfolgsaussicht Marka verklagen, der streng genommen über das Thema Vuckovic damals gar nicht mit Engelhardt hätte reden dürfen, allerdings ist es sehr fraglich, ob das taktisch geschickt wäre, denn die aus einer solchen Klage resultierenden Reaktionen wären weitgehend unkalkulierbar.