Zitat:
Zitat von Hafu
Engelhardt war in dieser Angelegenheit keiner der behandelnden Ärzte von Vucko und steht somit auch nicht unter Schweigepflicht.
Von dem Vorgang in Karlsbad hat er ja nur als Funktionaer (Ehrenpraesident) und nicht als Arzt Kenntnis erhalten.
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Martin Engelhardt fällt unter eine der Berufsgruppen, die gem. § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Und dazu gehört bereits die reine Feststellung, ob überhaupt ein Behandlungsverhältnis bestanden hat oder nicht, erst recht aber Details der Erkrankung oder der persönlichen Umstände des Betroffenen.
Selbst für die im Zweifel von Juristen zu klärende Frage, ob Engelhardt nur ein einziges Wort zu der Geschichte hätte sagen dürfen - wenn nicht irgendeiner in der Informationskette widerrechtlich die Schweigepflicht gebrochen hätte, hätte auch Engelhardt überhaupt keine Details wissen können.
Und ich schätze, dass genau in diese Kerbe Vucco auch schlagen wird - und spielt der Inhalt der Patientenakte überhaupt keine Rolle. Einzig die Frage, wie diese Informationen an die Öffentlichkeit gekommen sind ist relevant.