Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Klugschnacker
					 
				 
				 
Noch eine Frage: Könnten die beiden Mediziner Müller-Ott und Marka kraft ihres Berufes bereits wissen, was in der Krankenakte steht und was nicht (kann ein Mediziner eine solche Akte zur Einsicht anfordern)? 
 
Grüße, 
Arne 
			
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 Nein!
Nur falls sie auch behandelnde Ärzte waren, bzw. SV es den behandelnden Ärzten freigegeben hat mit ihnen über die Diagnose zu sprechen.
Ansonsten gilt die ärtzliche Schweigepflicht des behandelnden Mediziners natürlich auch anderen Ärzten gegenüber.
Gerichtsbeschlüsse zur Einsicht in Krankenakten sind nur sehr schwer zu erhalten. Da muss die schwere der Straftat entsprechend angemessen sein.
Arbeitgeber scheitern z. B. in aller Regelmäßigkeit daran Einsicht in die Krankenakten "angeblicher" Blaumacher zu erhalten.
Und Doping ist meines Wissens immer noch kein Straftatbestand, bzw. war es 2001 def. nicht.
Heinrich