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Zitat von LidlRacer
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Daraus :
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Das bundeseinheitliche Vorgehen sei mit Bedacht bis zum 30. Juni befristet worden, sagte Merkel. Sie machte zugleich für den Fall wieder bundesweit steigender Infektionszahlen deutlich: "Sollte sich etwas entwickeln durch Mutationen, was wir alles nicht hoffen, dann können wir das jederzeit reaktivieren."
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Hat jemand die Freundlichkeit und Kenntnis, das juristisch kurz zu beleuchten ?
Habe mich selbst nur wenig damit befaßt. Soweit ich es zur Kenntnis genommen habe, ist "die Notbremse" ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz.
Was bedeutet "auslaufen" ? Ist dieses Gesetz ab dann "nicht mehr existent", exakt wie zuvor ?
Was bedeutet "reaktivieren" ? Muß das Gesetz neu vom Bundestag beschlossen werden ? Oder kann die Exekutive das "doch noch irgendwie existente Gesetz" unter Umgehung der Legislative "reaktivieren" ?