Hi Helmut S,
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Zitat von Helmut S
Das ist m.E. keine Lastschrift, sondern eine Direktbelastung des Auftraggeberkontos. Das is im Prinzip von der rechtlichen Situation her so als würdest du in nem Laden per PIN bezahlen oder wenn du bei ALDI dein Smartphone an das Terminal hältst.
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bisher bin ich es von Dir gewohnt daß Du eher nicht spekulierst oder rätst.
Selbst mit PIN-Abfrage kann es sein daß Dein Konto nicht gedeckt ist und die PIN gibt grünes Licht ohne daß dann Dein Konto belastet wird. Du scheinst eher solvent zu sein.

Mit der PIN wird vor allem geprüft ob Du in einer Sperrdatei bist.
Wie das mit dem zahlen mit dem Smartphone ist, da müsste ich ebenso spekulieren wie Du. Ich denke da gibt es auch genügend verschiedene Modelle. Im Grundsatz kann auch das eine Lastschrift sein. Die Unterschrift hast Du dann bei der Servicevereinbarung für die Zahlweise geleistet. Ob bei einer Zahlung mit dem Smartphone, die direkt auf Dein Konto zugreift dann plötzlich auf eine TAN von Dir verzichtet werden soll, die ja die Zahlung von Dir ausdrücklich autorisiert. Das bezweifele ich jetzt einfach mal.
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Zitat von Helmut S
Eine SEPA Lastschrift benötigt immer eine Unterschrift des Kontoinhabers.
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Kurze Frage, wie bezahlst Du Deine Krankenversicherung oder andere wiederkehrende Zahlungen? Also bei mirt geschieht das per SEPA-Lastschrift, meine Lieferanten haben eine SEPA-Lastschriftmandat manche wollen auch ein FirmenSEPA-Lastschriftmandat.
bei letzterem ist es schon deutlich schwieriger eine Lastschrift zurückzuweisen.
Beriden gemein ist, ja es gibt eine Unterschrift, dir ist aber einmalig.
Ebenso ist es bei den Mautdienstleistern in Frankreich. Die stellen Dir monatlich in Rechnung was Du an Nutzungsgebühren verbraucht hast und buchen das vom Konto ab. Daher ist das was da passiert tatsächlich eine SEPA-Lastschrift.
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Zitat von Helmut S
Bei PIN Zahlung und Verwandte hat der Händler (oder der französische Staat die Maut) sicher. Bei Lastschrift nicht zwingend.
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Ja, der einzige systemische Unterschied den ich sehe. Allerdings ist der französchische Staat nicht der Betreiber der Mautpflichtigen Autobahnen.
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Zitat von Helmut S
Eine Anwendung die m.E. mit dem eEUR und IoT auch kommt ist Streaming Money. Man kann sich vorstellen, dass zahlungspflichtige, digitale Dienste permanent online in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung könnte dann quasi real-time erfolgen. Und zwar in beliebig kleinen Einheiten (kleiner als 1 Cent) . Quasi so wie beim Stromzähler. Man benötigt dann vielleicht kein Spotify Abo mehr, sonder macht sowas wie pay-per-streame-byte oder so. Selbiges könnte man auch für Maut machen. Das Auto streamt die Maut in digital bar per gefahrenen Kilometer. Oder das (autonom fahrende) Leihauto: Du lädst nen digitalen 10er drauf oder koppelst dein Wallet (da sind eEUR drauf) und den kannst du dann abfahren. Solche Dinge sind mit bargeldloser Zahlung heute nicht möglich.
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2 Dinge.
1. Tatsächlich sind solche Sachen heute weder mit bargeldloser Zahlung noch mit e€ möglich. Systemisch spricht auch hier nichts gegen den Einsatz von SEPA-Lastschriften.
2. Als Unternehmer bist Du Dir ja im klaren, daß Du für jede Minibuchung auch eine Rechnung für die Finanzbehörden und den Leistungsempfänger schreiben musst.
Als Leistungsempfänger freut sich da dann Deine Buchhaltung über Minibuchungen für Leihwagen.