Zitat:
Zitat von El Stupido
Was genau ist daran falsch?
§ 836 BGB, (1):
Wenn ich Wissen darüber habe dass Teile meines Hauses beim nächsten Sturm wegfliegen könnten, wieder besseren Wissens aber nichts dagegen tue ist das grob fahrlässig. Dann kann ich mich auch nicht auf Höhere Gewalt berufen.
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Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der PHV eingeschlossen (wenn die Mülltonne weggeweht wird und einen Schaden verursacht).
In den anderen Sparten HR, WG kann grobe Fahrlässigkeit abgesichert sein (Deckungserweiterung). Ansonsten kann die Leistung gekürzt, oder verweigert werden.