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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radunfall - Unfallgegner ist aber erst 6 Jahre
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Alt 15.05.2021, 18:31   #61
Mo77
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von EziPci Beitrag anzeigen
Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.

Der Grundsatz ist immer: Den Zufall verspürt der Eigentümer (auch wenn das dem Laien, siehe dieser Thread, in vielen Fällen unbillig verkommen mag). Nur in Sonderfällen kann der Schaden einem Dritten angelastet werden. Das Deliksrecht verwendet hierfür das Verschuldensprinzip als Trennlinie.

Mit einfachen Worten: wenn du dafür nichts kannst, musst du dem Geschädigten deinen Schaden nicht ersetzen.

Jetzt kommt die schwierige Frage: wann kannst du etwas für den Schaden?

Im Grundsatz muss jeder in zumutbarem Umfang Vorkehrungen ergreifen damit ein Dritter nicht geschädigt wird.
In Fällen in denen ein Schaden sehr wahrscheinlich ist, oder ein sehr hoher Schaden droht; müssen gelten höhere Anforderungen.

IdR. Muss man nicht damit rechnen, dass Mülltonnen oder Blumentöpfe durch die Gegend fliegen. Daher gibt es auch keine Pflicht diese festzuschrauben. Etwas anders gilt möglicherweise bei einer amtlich Sturmwarnung. Hier ist es eventuell zumutbar fliegende Gegenstände sicher unterzubringen

Wenn eine Verhaltensweise dagegen gesellschaftlich erwünscht ist, gibt es hierfür vielfach Einschränkungen beim Umfang der Verkehrssicherungspflichten. Kinder sind bei der demographischen Lage in Deutschland absolut erwünscht, deshalb will man Eltern nicht durch überhöhe Sogfaltsanforderungen einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzen.
Kinder machen nunmal Blödsinn. Das lässt sich auch bei guter Überwachung nicht verhindern ohne die Entwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit zu beeinträchtigen.

Letztendlich stecken hinter dem Deliktsrecht (wie auch hinter allen anderen Rechtsgebieten) normativere Erwägungen welche durch gesellschaftliche und historische Entwicklungen beeinflusst sind. Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.
Du schreibst einen Roman der Widerrede um dann zu sagen, dass es bei einem angekündigten Sturm (Warnung) anders aussehen könnte???
Genau das war aber die Aussage, dass es eine Warnung gibt.

Den Sinn ersteht man vermutlich nur wenn man denn dann paar Semester hinter sich hat....
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