Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  TIME CHANGER
					 
				 
				Rechtlich keine Ahnung, versicherungstechnisch haftet die Privathaftpflicht der Eltern. Du hast aufgrund eines Haftpflichtschadens sogar ein direkt Forderungsrecht, müsstest halt wissen wo die Eltern versichert sind. 
Solltest du eine Rechtsschutzvers. haben, unbedingt diese miteinbeziehen. 
			
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	Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  iaux
					 
				 
				Das stimmt so nicht. 
			
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	Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  TIME CHANGER
					 
				 
				Kannst du mir kurz ne PN schreiben oder hier rein was falsch ist? 
			
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	Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  trina
					 
				 
				Mein Kind hat mal als Radfahranfängerin (also mit 4 oder 5) ein Auto angeschrammt, wir gingen in unmittelbarer Nähe. Wir haben den Besitzer ausfindig gemacht und angeboten, das der Schaden über unsere Haftpflichtversicherung läuft. Das hat er letztendlich gar nicht in Anspruch genommen. 
Aber das wäre doch möglich, oder? Also selbst wenn das Kind nicht deliktfähig ist, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen, oder sehe ich das falsch? 
			
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 Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin. 
M.