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Zitat von ironshaky
Ich hatte mit dem Vater über meinen Sachschaden gesprochen. Er sagte, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat aber er nicht die Notwendigkeit sieht sie einzuschalten, dafür sieht er keinen Grund.
Die Polizei sah die Verursachung des Unfalls klar beim Kind. Konsequenz hinsichtlich der Regulierung des Schadens hat das aber keine, wie mir mein Anwalt mitteilte.
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Wenn der Vater es nicht der PHV melden will dann frag ihn doch mal, ob er die Infos zur Verfügung stellt bei welcher Gesellschaft dieser Vertrag besteht, unter welcher Versicherungsnummer und wer Versicherungsnehmer*in ist.
Dann kannst du dort deinen Schaden zwecks Prüfung anmelden.
Die PHV reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Zitat:
Mein Anwalt hat mich vor die Wahl gestellt: entweder gleich abhaken und Schaden selbst zahlen oder 6 bis 12 Monate vor Gericht eine Zivilklage durchziehen und dann abhaken und den Schaden selbst zahlen. Da fällt einem die Entscheidung echt schwer.
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Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, hat diese eine telefonische Beratungshotline?