Zitat:
Zitat von kromos
Genau, im Straßenverkehr sind Kinder unter 10 Jahren erstmal generell "deliktunfähig", eine Aufsichtspflichtverletzung wird praktisch nicht nachweißbar sein, da Kinder laut Urteilen des BGH in dem Alter für eine längere Zeit unbeaufsichtigt spielen dürfen etc.
So wurde da mir das damals dargestellt. Ist sicherlich auch stark Einzelfallabhängig, z.B. Innenhof vs. stark befahrener Straße usw. und wie will man belegen, dass die aufsichtspflichtige Person nicht gerade vor 5 Minuten nachgesehen hat.....
Moralisch wäre ich ebenfalls auf Seite Miss Mika und würde mich da bemühen eine Kompromiss zu finden 
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Nebenbei übrigens auch ein Thema, bei dem es sich lohnt, bei den eigenen Versicherungen genauer hinzuschauen:
Wenn die eigene Haftpflichtversicherung deliktunfähige Kinder mit abdeckt, fällt es vermutlich leichter, i nso einem Fall kulanter zu sein bzw. ein Angebot zur Schadenteilung zu machen.
Haftpflichtversicherungen nehmen aber gerne deliktunfähige Kinder (sub7, im Straßenverkehr sub10) aus den Versicherungsleistungen heraus. Macht aus Versicherungssicht natürlich Sinn, weil das ein Alter ist, in dem die Kindern gerne mal unvorsichtig sind. Als Eltern hat man das aber vermutlich nicht immer auf dem Schirm, v.a. wenn die Versicherung vielleicht noch aus Singlezeiten ist oder man nicht gut beraten wurde. Das Problem taucht dann erst auf, wenn man sich mit einem konkreten Fall an die Versicherung wendet und diese die Regulierung ablehnt.
M.