Hallo zusammen,
ich bin für dieses Jahr für die Challenge Walchsee gemeldet (Ummeldung von 2020).
Momentan überlege ich, ob ich mich abmelde, was bis aktuell (gegen Gebühr) noch möglich ist. Der Wettkampf soll lt. Internetseite auch stattfinden. Klar aktueller Stand und nichts genaues weiß man nicht.
https://challenge-walchsee.com/news/...-kurs/?lang=de
Ich möchte jetzt auch keine Diskussion, ob das jetzt sinnvoll ist nach Österreich zu einem Triathlon zu fahren, das hatten wir ja mit Urlauben nach Malle etc. schon hinreichend getan.
Also mal für den Fall, dass der Wettkampf statt findet und ich das mit meinem Gewissen auch vereinbaren kann, stelle ich mir die Frage, ob ich aktuell aus Deutschland überhaupt einreisen kann, ohne in Quarantäne zu müssen? Die Situation in Deutschland wir die nächsten Wochen sicherlich nicht besser werden, so dass die Österreicher m.E. ja auch nicht die Einreisebestimmungen aus Deutschland erleichtern werden.
Habe ich da irgendwas übersehen, bzw. falsch verstanden?
Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/a...herheit/210962
Einreise
Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen.
Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen.
Die novellierte Einreiseverordnung sieht bis 31. Mai 2021 grundsätzlich eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne nach Einreise vor, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigentest beendet werden kann. Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.