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					Zitat von LidlRacer  Vielleicht solltest du anständig lesen.Der Text erklärt, warum der Schlüssel geändert wurde und beantwortet damit deine Frage.
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 Ausnahme zu Beginn der*SARS-CoV-2-Pandemie:
Zu Beginn der*SARS-CoV-2-Pandemie war eine sehr kurzfristige Anpassung der Arbeitsabläufe und der personellen Vorgaben in den Krankenhäusern geboten, mit dem Ziel, die Krankenhäuser von den Vorgaben zum Pflegepersonaleinsatz in pflegesensitiven Bereichen zu entlasten. Hierzu zählte auch die befristete Aussetzung der Anwendung der Regelungen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) mit Wirkung vom 1.*März 2020.
Nachdem die Kliniken seit Mai 2020 wieder schrittweise in den Regelbetrieb zurückgekehrt sind, war eine teilweise Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen geboten. Die Regelungen der PpUGV für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie wurden daher ab dem 1.*August 2020 wieder in Kraft gesetzt, um eine personelle Unterbesetzung in der Pflege und eine Gefährdung der in diesen beiden Bereichen zu behandelnden besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Für die übrigen pflegesensitiven Bereiche bleibt es bei der Aussetzung bis einschließlich 31. Januar 2021.
Ab dem 1. Februar 2021 gelten darüber hinaus (s.*oben) Pflegepersonaluntergrenzen in den Bereichen Innere Medizin und Kardiologie, allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie, Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Frührehabilitation, Neurologische Schlaganfalleinheit, Pädiatrische Intensivmedizin und Pädiatrie.*
Weitere InformationenPflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Hier finden Sie den Verordnungstext der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV im Wortlaut.
22. Januar 2021
Genau das habe ich doch bemängelt. Warum wurde es im Zuge der 2. und 3. Welle nicht nochmals verlängert? 
Nichts anderes habe ich geschrieben.