Ein Gericht in Weimar hat die MNS-Pflicht und die Abstandsregeln für zwei Grundschüler gekippt.
https://www.spiegel.de/panorama/bild...4-c1e99cd04b84
Hier das Urteil als pdf
https://www.kanzlei-hersbruck.de/bes...imar-08-04-21/
Auszug aus dem Urteil:
Zitat:
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Seitdem Maskenpflicht bestehe, gehe der Beteiligte zu 1) nicht mehr gern zur Schule. Er habe starke Kopfschmerzen und ihm sei oft übel, wenn er Maske trage. Leichte Infekte, wie Schnupfen, leichter Husten, nähmen zu, wenn er Maske trage. Diese Infekte zögen sich zudem länger hin als sonst.
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Ich bin ja kein Richter, aber wenn das Blag
leichte Infekte, Husten oder Übelkeit zeigt- was im Übrigen vollkommen normale Symptome für COVID-19 bei Kindern sein können- wieso besucht er dann die Schule
in Präsenz?!
Wenn die Stigmatisierung ( "Du ohne Maske" anstelle von Anreden mit Namen) so war wie dargestellt muss man dort ansetzen, keine Frage, pädagogisch geht das gar nicht.
Die weiteren Begründungen, zB nach Sinnhaftigkeit eines PCR-Tests, Wahrnehmung von Positiv- und Negativrate etc pp tönt
sehr nach diversen Querdenker-Argumentationen.
Dass die Adressaten falsch genannt werden ( "Leitungen und Lehrer") und das Urteil damit keine natürliche, juristische Person betrifft kommt noch obendrein.
Alles spannend.