Zitat:
Zitat von noam
Du weißt aber schon wen das Grundgesetz gegen was schützen soll oder? Vielleicht solltest du einmal von deinem hohen Ross absteigen und selber noch mal in einer stillen Minute LESEN und VERSTEHEN!
Das Grundgesetz definiert deine Rechte als Mensch und Bürger gegenüber dem Staat bzw. hoheitlichem Handeln und keineswegs deine Rechte gegenüber anderen.
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Toll, wenn man versucht andere zu belehren, aber durch weglassen entscheidender Elemente dann die eigene Ahnungslosigkeit offenbart. Möglicherweise hättest Du in der Polizeischule besser aufpassen sollen.
Das Grundgesetz definiert weit mehr als die Rechte als Mensch ggü dem Staat. Das sind die Menschenrechte (lediglich ein Teil des GG) - diese sind dann unbedingt noch von den Bürgerrechten zu unterscheiden.
Keinesfalls sind beide Gruppen aber bloße Abwehrrechte gegen den Staat, sondern außerdem Grundlage unserer Werteordnung. Die Menschenwürde beispielsweise darf eben von niemandem angetastet werden und nicht nur nicht vom Staat. Als Polizist solltest Du das aber wirklich besser wissen ...