Zitat:
Zitat von keko#
Das zweifel ich stark an. Allein aus versicherungstechnischen Gründen sollte geklärt sein, ob es ein Urlaubstag oder tatsächlich ein Feiertag ist. "Einfach so frei" kann im Falle eines Falles kompliziert werden.

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ja natürlich. Der Arbeitgeber will ganz genau wissen ob er Feiertagszuschlag bezahlen muss oder nicht.
Und die Versicherungen auch, ob es ein Arbeitsunfall war oder ein Freizeitunfall.
Mir ging es eher um das Verhalten unterschiedlicher Kulturen bei Empfehlungen oder rechtlich unverbindlichen Begriffen wie "Ruhetag"