Zitat:
Zitat von Jörn
5. Mose 22,28f: Opfer von Vergewaltigung müssen den Vergewaltiger heiraten. Eine Scheidung ist, anders als sonst im jüdischen Recht, ausgeschlossen:
„Wenn ein Mann ein jungfräuliches Mädchen trifft, das nicht verlobt ist, und er sie ergreift und er ihr beiwohnt, und man sie findet, so soll der, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberstücke geben und sie wird seine Frau. Weil er sie gedemütigt hat, darf er sie nicht fortschicken sein ganzes Leben lang. (Dtn 22,28f.)“
|
Also ich lese da daß der Mann die Frau heiraten muß mit der er geschlafen hat.
Ich möchte ja die Vergewaltigung nicht aussschliessen aber bei einer Verlobung wurde ja schon der Preis für die Frau verhandelt, so daß dann Einigkeit mit den Eltern der Frau vorausgesetzt werden kann. Über die Liebe der Frau sagt das noch lange nichts aus. Zudem scheint mir so wie es dort formuliert ist, es mir eher zur Strafe für den Vergewaltiger zu sein. Immerhin muß der eine befleckte Frau heiraten und bei Ihr bleiben.
