Um eine ganz neuzeitliche Form handelt es sich sowieso bei der
Liebesheirat, die erst mit dem Bürgertum und der Romantik im 18. Jahrundert als Alternative zu den "Vernunftehen" des Adels, der Bauern und Handwerker und Teilen des Bürgertums entstanden. Insofern kann man schwer die heutigen sexuellen Moralvorstellungen als Maßstab für frühere Epochen nehmen, wo den Ehen Versorgungs- und Besitzüberlegungen zugrunde lagen. Der Sex mit dem Pflichtgemahl/in diente der Nachfolge von Erben und der Vermehrung des Einflusses von Sippen, für die Lust hatten im Mittelalter beim Adel Mätressen und Günstlinge zu sorgen. Das Ehesakrament der RKK und die kirchliche Trauung existiert wohl erst seit dem 12. Jahrhundert, vorher galten jeweils das Ehe"recht" der jeweiligen Ethnien (Römer, Germanen, Kelten etc.) und die Kirche predigte vorwiegend "Enthaltsamkeit" ausser zur Zeugung.