16.03.2021, 10:04
|
#1573
|
|
Ehemals crazyviech
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Nordeifel
Beiträge: 2.048
|
Zitat:
Zitat von fras13
Über die Online-Buchung.
Gestern Abend wurde das System zeitweise heruntergefahren, wg. der geänderten Situation. Und nun bekomme ich einen Termin ?
Einen Urlaubstag damit verbummeln, wäre plööt...
|
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/ak...virus-covid-19
Zitat:
Frage 17: Darf der Arbeitnehmer einen Termin zur Impfung während der regulären Arbeitszeit wahrnehmen und hat er für diese Zeit bzw. Fehlzeit einen Anspruch auf Arbeitsentgelt?
Der Arbeitnehmer hat Termin für eine ärztliche Untersuchung oder eine ärztliche Behandlung nach Möglichkeit so zu legen, dass sie außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden. Sollte das nicht möglich sein, insbesondere deshalb, weil der Arbeitnehmer in dem für ihn maßgeblichen Impfzentrum einen festen Termin zugewiesen bekommen hat, kann der Arbeitnehmer diesen Termin auch während der Arbeitszeit wahrnehmen. Für diese Fehlzeit ist der Arbeitnehmer zu vergüten, und zwar so, als hätte er gearbeitet, § 616 BGB.
|

|
|
|