Zitat:
Zitat von lima
Kann mir jemand das Urteil mal erklären?
Er gibt zu ein verbotenes Mittel zu nehmen, bei gleichzeitiger Wettkampfteilnahme.
Das er nicht wusste das DHEA leistungssteigernd ist und er eh nichts gewinnt ( was auch nicht stimmt dürfte doch nicht relevant sein?
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Soweit ich informiert bin, begründet nur die Weitergabe die Strafbarkeit nach StGB. Wenn das Dopingmittel zum Eigenbedarf verwendet wird, unterliegt es der Sportgerichtsbarkeit.